FAQ – Halteverbot einfach online beantragen

Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die Planung, Beantragung und Einrichtung Ihrer mobilen Halteverbotszone. Egal ob für Ihren Umzug in Berlin, eine Baustelle oder eine Großveranstaltung – wir erklären, wie Sie Ihr Halteverbot online bestellen und welche Schritte notwendig sind, um rechtskräftige freie Parkflächen zu sichern.

Sollten Ihre Fragen offen bleiben, steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit telefonisch oder über das Kontaktformular zur Verfügung.

Wie beantrage ich ein Halteverbot für meinen Umzug in Berlin?

Der Prozess, um ein Halteverbot für Umzüge zu beantragen, ist bei uns besonders einfach:

  1. Besuchen Sie unsere Seite zum Halteverbot online bestellen.
  2. Füllen Sie das Formular mit den notwendigen Angaben (Datum, Länge, Ort in Berlin) aus.
  3. Senden Sie die Bestellung ab.

Wir übernehmen die gesamte Abwicklung: Wir kümmern uns um die amtliche Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht für Sie auf.

Ja, absolut! Wir bieten unseren professionellen Halteverbotsservice bundesweit an. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für ein Halteverbot außerhalb Berlins variieren können, da die Gebühren für die behördliche Genehmigung von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. Für eine Bestellung in anderen Städten nutzen Sie bitte unser Formular zur Preisanfrage für deutschlandweite Halteverbotszonen oder senden Sie uns eine E-Mail-Anfrage.

Die Einrichtung einer rechtskräftigen Halteverbotszone setzt eine amtliche Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde voraus. Der Zusatz „inkl. Genehmigung“ bedeutet, dass wir den gesamten Genehmigungsprozess für Sie übernehmen und die notwendige Erlaubnis bei der Behörde einholen. Nur mit dieser Genehmigung dürfen die Halteverbotsschilder an Ihrem Wunschort aufgestellt werden und sind rechtlich durchsetzbar. Wir senden Ihnen die behördliche Genehmigung und die Negativliste (Aufstellprotokoll) digital zu.

Nachdem die Zahlung eingegangen ist oder der Überweisungsbeleg vorliegt, ist eine Stornierung leider oft nicht mehr möglich. Zu diesem Zeitpunkt haben wir in der Regel bereits die Halteverbotsgenehmigung bei der Behörde beantragt und unser Team mit der Aufstellung der Schilder beauftragt. Bei Fragen zu einer bestehenden Bestellung kontaktieren Sie uns bitte so früh wie möglich. Wir bemühen uns stets, eine kundenorientierte Lösung zu finden.

Um die korrekte und vollständige Übermittlung aller erforderlichen Daten (Ort, Datum, Meterzahl) sicherzustellen, erfolgt die Bestellung einer mobilen Halteverbotszone ausschließlich online über unser Bestellformular. Für allgemeine Auskünfte und Beratung zur Planung stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Die Kosten für ein Halteverbot in Berlin hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Länge der Zone: (z.B. 15 Meter für Umzugswagen, 20 Meter für Container)
  • Dauer der Sperrung: (Tage oder Wochen)
  • Art der Beschilderung: Einseitiges oder beidseitiges Halteverbot (häufig bei engen Straßen).

Aktuell können Sie eine Halteverbotszone in Berlin bereits ab 40,00€ (Stand Oktober 2025) bei uns beauftragen. Nutzen Sie unser Formular für ein konkretes Angebot.

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Halteverbot mindestens 10 bis 14 Werktage im Voraus zu beantragen. Diese Vorlaufzeit ist notwendig, um die behördliche Genehmigung fristgerecht einzuholen und die gesetzlich vorgeschriebene Aufstellfrist von mindestens 72 Stunden vor Beginn der Sperrung einzuhalten. Bei sehr kurzfristigen Umzügen oder Notfällen bitten wir Sie, uns direkt telefonisch zu kontaktieren – oft finden wir eine Express-Lösung.

Die Gültigkeitsdauer der Halteverbotszone richtet sich nach dem Zeitraum, den Sie in Ihrer Online-Bestellung angeben und der von der Behörde genehmigt wird. Für einen Umzug wird die Sperrung in der Regel für ein bis zwei Tage eingerichtet. Für längere Zwecke wie Bauarbeiten, Filmaufnahmen oder das Aufstellen von Containern kann die Gültigkeit auch auf mehrere Tage oder Wochen ausgedehnt werden. Eine Verlängerung der Halteverbotszone ist möglich, muss aber rechtzeitig bei uns beantragt werden.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass die Halteverbotsschilder mindestens 72 Stunden (3 volle Tage) vor dem Beginn der Sperrung aufgestellt und dokumentiert werden müssen. Diese Frist dient dazu, Anwohnern und Verkehrsteilnehmern ausreichend Zeit zur Entfernung ihrer Fahrzeuge zu geben. Unser Team garantiert die Einhaltung dieser gesetzlichen Frist.

Nein, dieser Service ist bei uns inklusive! Unser Fachpersonal übernimmt die komplette Lieferung, professionelle Aufstellung und den späteren Abbau der Halteverbotsschilder innerhalb Berlins. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern – Sie bestellen online und wir erledigen den Rest, zuverlässig und rechtskonform.

Die Negativliste, auch als Aufstellprotokoll bekannt, ist die amtliche Dokumentation zur Aufstellung Ihrer Halteverbotsschilder. Sie hält rechtsverbindlich fest:

  • Der genaue Zeitpunkt der Schilderaufstellung.
  • Der Name des Mitarbeiters, der die Aufstellung vorgenommen hat.
  • Welche Fahrzeuge sich zum Zeitpunkt der Aufstellung im Bereich der Halteverbotszone befanden.

Dieses Protokoll ist Ihr amtlicher Nachweis gegenüber Ordnungsamt und Polizei und essenziell, falls falsch parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen.

Halten Sie in diesem Fall unbedingt Ihre amtliche Genehmigung und die Negativliste bereit.

  • An Werktagen wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt Berlin (die Telefonnummern finden Sie in Ihrer Genehmigung oder unten in der Liste).
  • An Wochenenden oder Feiertagen kontaktieren Sie bitte die örtliche Polizei.

Die Beamten prüfen Ihre Unterlagen (Genehmigung und Protokoll), bevor sie die notwendigen Maßnahmen (z.B. Abschleppen oder Umsetzen) einleiten.

Wichtiger Hinweis: Seien Sie vorsichtig bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen. Können die Kosten beim Fahrzeughalter nicht beigetrieben werden, haften Sie als Antragsteller ggf. für die Abschleppkosten.

  • Ein einseitiges Halteverbot sperrt lediglich eine Straßenseite und ist für Standard-Umzüge oder Container in der Regel ausreichend.
  • Ein beidseitiges Halteverbot ist notwendig, wenn die Straße sehr eng ist oder das Halten auch auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite den Verkehr behindern würde.

Wir beraten Sie gerne, welche Variante für Ihren Standort in Berlin am sinnvollsten ist, um eine rechtssichere Halteverbotszone einzurichten.

Ja, immer. Für jede temporäre Parkabsperrung auf öffentlichem Grund – selbst vor Ihrem eigenen Haus – ist eine amtliche Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde zwingend erforderlich. Ohne diese behördliche Genehmigung sind die aufgestellten Schilder nicht rechtskräftig. Falsch parkende Fahrzeuge dürfen dann weder abgeschleppt noch umgesetzt werden. Unsere Dienstleistung stellt sicher, dass Ihre Halteverbotszone den gesetzlichen Vorgaben entspricht und somit rechtssicher und durchsetzbar ist.

Sie können unseren Halteverbotsservice für eine Vielzahl von Zwecken nutzen:

  • Umzüge (Privat & Gewerbe)
  • Bauarbeiten und Handwerkerfahrzeuge
  • Container und Materialtransporte
  • Film- und Veranstaltungsgenehmigungen

Wir richten die mobile Halteverbotszone individuell nach Ihrem Bedarf ein.