Straßenverkehrsbehörde Berlin

Straßenverkehrsbehörde in Berlin

Nach § 44 Straßenverkehrsordnung ist für die Durchführung aller Bestimmungen der StVO grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Die Bundeshauptstadt Berlin ist seit der Verwaltungsreform zur Jahrtausendwende in ein Dutzend Verwaltungs- beziehungsweise Stadtbezirke aufgeteilt, und die ihrerseits in acht Dutzend Ortsteile. Jeder Stadtbezirk unterhält ein Bezirksamt, allgemein als BA abgekürzt. Eine eigene Abteilung innerhalb des Bezirksamtes ist für den jeweiligen Stadtbezirk und seine zugehörigen Ortsteile die Straßenverkehrsbehörde. Sie nimmt die gesetzlichen Aufgaben nach § 44 StVO für ihren örtlichen Bereich wahr. Dazu gehören unter anderem die Anordnung sowie die Genehmigung von Beschilderungen im Straßenverkehr auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen. Für den Bürger gilt der Grundsatz, dass ohne vorherige Genehmigung der Bezirks-Straßenverkehrsbehörde kein Halteverbotsschild aufgestellt werden darf. Die Gründe dafür sind durchaus vielfältig. Der Straßenverkehr mit Fahrzeugen auf der Fahrbahn und mit Fußgängern auf dem Gehweg darf nicht beeinträchtigt werden, er muss buchstäblich reibungslos ablaufen. In der Millionenstadt Berlin mit Hochhäusern, Wohnanlagen, Wohnblocks und mit mehrgeschossigen Häusern gibt es einen regelmäßigen Wohnungswechsel mit Ein- und Auszug. Mobiliar wird angeliefert, und anlässlich der Haushaltsauflösung werden Wohnraum, Keller oder Dachgeschoss entrümpelt. Dazu wird eine ausreichend große Stellfläche für mehrere Stunden oder auch Tage benötigt, und zwar, wie es heißt, auf öffentlichem Grund und Boden mit Straße oder Bürgersteig. Das beeinträchtigt den fließenden Verkehr und die Passanten. Um sich gesetzeskonform zu verhalten, muss der Bewohner bei der Straßenverkehrsbehörde seiner Bezirksverwaltung ein „amtliches Halteverbot“ beantragen. Diese Entscheidung ist ein Verwaltungsakt in Form eines ein- oder auch mehrseitigen schriftlichen Bescheides. Jetzt kann der Antragsteller das gewünschte Halteverbot rechtswirksam umsetzen, indem er sich die dazu notwendigen Halteverbotsschilder besorgt, sie örtlich und zeitlich so wie genehmigt platziert, und sie anschließend wieder ordnungsgemäß entfernt. Das klingt zunächst einfach, ist jedoch in der Alltagspraxis überaus zeitintensiv und, wie es genannt wird, mit viel Lauferei verbunden.
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Tipps von Halteverbotsservice Berlin

Wir von Halteverbotsservice Berlin nehmen Ihnen diese Mühe komplett ab. Als ein professioneller Dienstleister sind wir auf das Einrichten von Halteverbotszonen in der Bundeshauptstadt spezialisiert; und zwar von der Antragstellung über das Einrichten bis hin zum Aufheben der temporären Halteverbotszone. Diesen Service bieten wir Privatpersonen und Haushalten, Gewerbetreibenden, Unternehmern oder auch Freiberuflern an. Für Sie ist alles ganz einfach. Sie füllen das Onlineformular auf der Homepage www.halteverbotsservice-berlin.de aus und schicken es mit einem Mausklick an uns. Für unseren Aufwand berechnen wir einheitlich einen Festpreis. Nach Zahlungseingang erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung darüber, dass wir uns für Sie um alles Weitere kümmern und organisieren. Sie können sich ganz entspannt zurücklehnen und haben die Gewissheit, dass die Halteverbotszone pünktlich dort eingerichtet ist, wo sie sein soll. Sie sollten dabei berücksichtigen, dass es erfahrungsgemäß mehrere Wochen dauert, bis das Berliner Bezirksamt eine Halteverbotszonengenehmigung erteilt. Wenn Sie von einem Berliner Stadtbezirk in den anderen umziehen, dann ist von jedem Bezirksamt eine eigene Genehmigung erforderlich. Uns ist damit geholfen, wenn Sie etwa vier bis sechs Wochen vor dem Termin die Beantragung der benötigten Halteverbotszonen bei uns in Auftrag geben. Der Vollständigkeit halber wird noch erwähnt, dass die Zurverfügungstellung der dafür notwendigen Verkehrszeichen in unserem Service und Preis enthalten ist.
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