Halteverbot mit Kran oder Hebebühne – So sichern Sie die Fläche

Der Einsatz eines Krans oder einer Hebebühne ist oft alternativlos – z. B. bei Fassadensanierungen, Glasmontagen, Dacharbeiten oder Baumfällungen.
In dicht bebauten Berliner Straßen ist dafür jedoch selten ausreichend Platz vorhanden. Fahrzeuge parken direkt vor dem Gebäude, Gehwege sind schmal, die Straße ist eng.

Ohne eine ordnungsgemäß eingerichtete Halteverbotszone kann der Einsatz eines Krans oder einer Hebebühne schnell gefährlich oder sogar rechtswidrig werden.

Unterschiedliche Einsatzarten – und ihre Anforderungen

Nicht jeder Kraneinsatz ist gleich – ebenso bei Hebebühnen. Die Anforderungen an Halteverbote unterscheiden sich je nach Einsatzzweck:

Einsatzzweck

Besonderheiten für Halteverbot

Fassadenmontage

Mehrtägige Sperrung nötig

Baumfällung mit Steiger

Sicherheitsabstand erforderlich

Glasmontage mit Saugnapfkran

Schwerlastzone einplanen

Dachdeckerarbeiten

Auch Gehweg ggf. betroffen

Leuchtmitteltausch an Masten

Kurzzeitige Halteverbotszone

Wir analysieren den konkreten Bedarf und beantragen die passende Halteverbotslösung für Ihren Einsatz.

Halteverbot Berlin beantragen Umzug Baustelle

Günstige Halteverbotszone in Berlin beantragen:

Genehmigungspflicht – Was ist erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Sobald Sie eine Fläche im öffentlichen Straßenraum mit einem Kran, einer Bühne oder einem ähnlichen Gerät belegen, brauchen Sie eine Genehmigung.

Zuständig ist:

  • Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirks
  • Ggf. das Tiefbauamt bei Aufstellung auf Gehweg oder Fahrbahn
  • Die Polizei bei Einsätzen mit Verkehrsregelung
  • Denkmalschutz, BVG oder Ordnungsamt je nach Lage

Ein einfaches Halteverbotsschild reicht nicht aus, wenn das Gerät den Verkehrsfluss beeinträchtigen kann. In solchen Fällen ist ein umfassender Antrag inklusive Verkehrssicherungsplan notwendig.

Welche Fläche muss gesichert werden?

Die Größe der benötigten Halteverbotszone hängt ab von:

  • Länge und Breite des Fahrzeugs bzw. Geräts
  • Notwendigem Sicherheitsabstand (nach StVO)
  • Bewegungsspielraum des Kranauslegers oder Hubkorbs
  • Platz für Begleitfahrzeuge oder Materiallagerung
  • Ggf. Umleitung oder Einengung der Fahrbahn

Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Größe der Zone zu ermitteln – damit das Amt zustimmt und der Einsatz sicher verläuft.

Auflagen und Besonderheiten bei Kraneinsätzen

Kraneinsätze in Berlin unterliegen oft besonderen Auflagen:

  • Nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt (z. B. nicht in der Rush Hour)
  • Verpflichtung zur Absperrung des Fußgängerwegs
  • Einsatz von Ordnern zur Sicherung
  • Verpflichtung zur Verkehrsbeschilderung inkl. Warnbaken
  • Ggf. Unterbauplatten bei Gehwegaufstellung
  • Sonderregelungen bei Altstadtlagen oder Denkmalobjekten

Wir kennen diese Regelungen und stimmen sie im Vorfeld mit dem Bezirksamt ab – damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.

  1. Bedarfsklärung mit Auftraggeber oder Firma
  2. Ortstermin (optional) zur Bewertung der Gegebenheiten
  3. Erstellung eines maßstabsgerechten Lageplans mit Gerätemaß
  4. Antragstellung beim zuständigen Amt inkl. Begründung
  5. Koordination mit Polizei, BVG, Feuerwehr bei Bedarf
  6. Aufstellung der Halteverbotsschilder mindestens 96 Stunden vorher
  7. Erstellung der Negativliste zur rechtlichen Absicherung

Optional übernehmen wir auch den Schilderabbau, die Abstimmung mit Verkehrssicherungsdiensten und das Einholen von Sondergenehmigungen.

Was passiert bei kurzfristigen Einsätzen?

In dringenden Fällen – z. B. bei Gefahr im Verzug oder einem Notfall – kann ein Halteverbot mit Kran oder Hebebühne auch im Expressverfahren beantragt werden.
Voraussetzung:

  • Genaue Begründung des Notfalls
  • Einreichung aller Unterlagen sofort bei Antrag
  • Einhaltung der 96-Stunden-Regel für Schilderaufstellung (wenn Abschlepprecht gewünscht ist)

Wir bieten in solchen Fällen eine Express-Abwicklung an, sofern der jeweilige Bezirk dies zulässt. Auch Wochenendaufstellungen sind nach Absprache möglich.

Typische Fehler – und wie man sie vermeidet

  • Zu wenig Platz eingeplant → Kran passt nicht hinein
  • Schilder zu spät aufgestellt → kein Abschlepprecht
  • Falscher Antrag (z. B. nur Halteverbot, kein Schwerlastgerät erwähnt)
  • Keine Absicherung → Ordnungsamt ordnet Abbruch an
  • Kein Verkehrskonzept → Antrag abgelehnt

Durch unsere Erfahrung mit über 1.000 Einsätzen jährlich vermeiden wir diese Fehler zuverlässig – wir denken mit und voraus.

Unser Komplettservice für Handwerker, Hausverwaltungen, Firmen

Wir bieten für Kraneinsätze und Hebebühnennutzung:

  • Beratung zur Machbarkeit und Flächengröße
  • Erstellung aller Unterlagen & Lagepläne
  • Antragstellung inkl. Kommunikation mit Ämtern
  • Schilderbereitstellung und Montage
  • Erstellung der Negativliste
  • Expressbearbeitung bei Eilmaßnahmen
  • Optional: Verkehrssicherungsdienst

Ob Einzelauftrag oder regelmäßige Einsätze – wir sind Ihr verlässlicher Partner in Berlin.

Mit der richtigen Planung sicher zum Einsatz

Ein Kran oder eine Hebebühne kann vieles vereinfachen – aber nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Ein rechtssicher eingerichtetes Halteverbot sorgt dafür, dass:

  • Ihre Geräte sicher aufgestellt werden können
  • Sie keine Bußgelder oder Verzögerungen riskieren
  • alle behördlichen Anforderungen erfüllt sind
  • Ihre Maßnahme effizient und stressfrei verläuft

Fragen Sie jetzt unverbindlich an – wir prüfen die Machbarkeit und begleiten Sie durch den gesamten Genehmigungsprozess!